AGB FÜR MIETKÖCHE
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermittlungen von selbstständigen Köchen und gastronomischen Dienstleistern (nachfolgend „Koch“) durch Culinary Atlas / Mietkochvermittlung Dennis Ulrich.
Abweichende Bedingungen des Kochs finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Selbstständige Tätigkeit
Der Koch erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer.
Es besteht kein Arbeitsverhältnis, kein Ausbildungsverhältnis und keine arbeitnehmerähnliche Stellung zwischen dem Koch und dem Vermittler.
Der Koch ist eigenverantwortlich für:
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seine steuerlichen Pflichten
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Sozialversicherungen
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Versicherungen (z. B. Haftpflicht)
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Genehmigungen und Qualifikationen
Eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Vermittler besteht nicht.
§3 Vermittlungsleistung
Der Vermittler vermittelt Kontakte und Einsatzmöglichkeiten zwischen Auftraggebern (z. B. Betrieben, Hotels, Privatkunden) und dem Koch.
Ein Vertrag über die Erbringung der Kochleistung kommt ausschließlich zwischen dem Koch und dem jeweiligen Auftraggeber zustande.
Der Vermittler wird nicht Vertragspartner der vermittelten Leistung und übernimmt keine Verantwortung für deren Durchführung.
§4 Annahme und Durchführung von Aufträgen
Die Annahme eines vermittelten Auftrags erfolgt freiwillig durch den Koch.
Mit der verbindlichen Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Koch, den Einsatz ordnungsgemäß, pünktlich und professionell durchzuführen.
§5 Rücktritt und Nichterscheinen
Ein Rücktritt von einem bereits angenommenen Auftrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
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Krankheit
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höherer Gewalt
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sonstigen unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Umständen
Bei einem unberechtigten Rücktritt oder Nichterscheinen ohne wichtigen Grund ist der Vermittler berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen.
Dem Koch bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
§6 Kost und Logis
Sofern für einen vermittelten Einsatz Unterkunft und/oder Verpflegung erforderlich sind, werden diese in der Regel vom Auftraggeber gestellt.
Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies im jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.
§7 Haftung
Der Koch haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistungen gegenüber dem Auftraggeber selbst.
Der Vermittler haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, nicht jedoch für die Ausführung der vermittelten Leistungen.
§8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermittlers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
