Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Hotels, Gaststätten und sonstige Betriebe
(Mietkochvermittlung)
Hinweis zur Lesbarkeit
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet.
Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Anfragen und Vermittlungen zwischen Culinary Atlas / Mietkochvermittlung Dennis Ulrich (nachfolgend „Vermittler“) und Hotels, Gaststätten sowie sonstigen gastronomischen Betrieben (nachfolgend „Betrieb“).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Betriebs finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vermittlungsleistung
Der Vermittler vermittelt selbstständige Köche und gastronomische Dienstleister an den Betrieb.
Ein Vertrag über die Erbringung der Kochleistung kommt ausschließlich zwischen dem Betrieb und dem vermittelten Koch zustande.
Der Vermittler wird nicht Vertragspartner der Kochleistung.
Der Vermittler schuldet keinen konkreten Einsatzerfolg, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung.
§3 Selbstständigkeit der Köche
Die vermittelten Köche handeln eigenverantwortlich und selbstständig.
Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Koch.
Ebenso besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Betrieb.
Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Verpflichtungen bestehen ausschließlich zwischen dem Betrieb und dem Koch.
§4 Kost und Logis (verbindlich)
Der Betrieb verpflichtet sich, dem vermittelten Koch für die Dauer des Einsatzes kostenfrei:
-
eine angemessene und adäquate Unterkunft, die den üblichen hygienischen und wohnlichen Standards entspricht, sowie
-
eine ausreichende und geregelte Verpflegung (Kost)
zur Verfügung zu stellen.
Der Koch hat Anspruch auf regelmäßige Mahlzeiten in angemessenem Umfang, die eine ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeit ermöglichen.
Kost und Logis sind zwingender Bestandteil jedes vermittelten Einsatzes und nicht verhandelbar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§5 Mitwirkungspflichten des Betriebs
Der Betrieb verpflichtet sich:
-
alle für den Einsatz relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen
-
für ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen zu sorgen
-
die gesetzlichen Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten
Der Betrieb trägt die Verantwortung für die organisatorischen Rahmenbedingungen des Einsatzes.
§6 Vergütung und Abrechnung
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grundlage der vom Koch eingereichten Stundenzettel.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Zusendung und Prüfung der Stundennachweise.
§7 Stornierung durch den Betrieb
Eine Stornierung eines bereits vereinbarten Einsatzes durch den Betrieb ist nur zulässig, wenn diese mindestens sieben (7) Kalendertage vor dem geplanten Einsatzbeginn erfolgt.
Erfolgt die Stornierung verspätet oder kurzfristig, behält sich der Vermittler vor, bereits entstandene Aufwendungen oder vereinbarte Ausfallkosten geltend zu machen.
§8 Haftung
Der Vermittler haftet ausschließlich für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner Vermittlungspflichten entstehen.
Für die Durchführung der Kochleistung, für Schäden im laufenden Betrieb sowie für Pflichtverletzungen des Kochs haftet ausschließlich der Koch bzw. der Betrieb im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses.
Eine Haftung des Vermittlers für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermittlers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
